Wasser im Keller: Welche Versicherung zahlt?
Was tun, wenn der Keller unter Wasser steht?
Falls Sie gerade akut von Wasser im Keller betroffen sind, gilt: keine Panik und kurz durchatmen. Mit ein paar einfachen Schritten können Sie den Schaden begrenzen. Das ist wichtig, um Ihren Versicherungsschutz voll auszuschöpfen. Denn: Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Stichwort Schadenminderungspflicht). Ignorieren Sie den Wasserschaden im Keller, kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sie müssen sich bei der Schadensbegrenzung aber nie in Gefahr bringen – Ihre persönliche Sicherheit geht immer vor!
Checkliste bei Wasser im Keller
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1. Wasserzufuhr stoppen
Wenn möglich, stoppen Sie die Wasserzufuhr. Bei einem Rohrbruch oder einem Wasseraustritt an einem defekten Gerät drehen Sie sofort den betreffenden Absperrhahn zu. Im Falle eines geplatzten Schlauches der Waschmaschine reicht es, wenn Sie das Ventil am Anschluss schließen. Ist der Wasseraustritt an der Heizungsanlage, schalten Sie diese aus. Sollte sich die Wasserzufuhr nicht stoppen lassen, gehen Sie direkt zu Schritt 2.
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2. Strom abstellen
Bei viel Wasser im Keller ist es sinnvoll, den Strom im betreffenden Bereich abzustellen. Denn: Wasser leitet Strom und es könnte sonst zu Kurzschlüssen kommen.
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3. Schaden begrenzen
Sofern Sie die Wasserzufuhr stoppen können und den Strom abgeschaltet haben, beginnen Sie mit der Schadensbegrenzung. Etwa mit Eimern, Handtüchern oder Decken, damit das Wasser nicht in den Boden gelangt. Ist die Wassermenge deutlich größer, kann ein Nasssauger oder im Notfall sogar die Feuerwehr helfen.
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4. Persönliches Hab und Gut sichern
Steht kein Wasser mehr im Keller, können Sie Ihr Hab und Gut wie Möbel, Elektrogeräte oder Wertgegenstände retten. Bringen Sie Ihre persönlichen Gegenstände dazu in trockene Bereiche oder stellen Sie sie auf Erhöhungen ab. Wenn sich das Wasser im Keller nicht stoppen lässt, wägen Sie die Gefahr ab. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr und lassen Sie Ihre persönlichen Gegenstände notfalls im Keller zurück.
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5. Schaden dokumentieren
Dokumentieren Sie den Schaden mit Ihrem Handy und machen Sie Fotos und Videos. Detailaufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln können später für die Versicherung hilfreich sein.
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6. Versicherung informieren
Melden Sie Ihrer Versicherung so schnell wie möglich den Schaden und schildern Sie die Ursache des Wassereintritts. Den Schaden können Sie ganz einfach telefonisch, online oder per E-Mail melden. Bei regionalen Unwettern bieten Versicherer oft eine extra Kontaktmöglichkeit an, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten. Prüfen Sie dazu am besten die aktuellen Informationen auf der Webseite. Alle weiteren Schritte besprechen Sie mit Ihrem Versicherer.
Welche Versicherungen greifen bei Wasserschäden im Keller?
Bei der Regulierung eines Wasserschadens im Keller ist die entscheidende Frage, was genau beschädigt wurde. Denn je nach Schadensgegenstand kann eine andere Versicherung greifen: Für Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig, während die Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude selbst ins Spiel kommt. Auch die Frage nach der Schadensursache spielt bei Ihrem Versicherer eine wichtige Rolle. Um sich vor allen Risiken für Wasser im Keller optimal zu schützen, ist eine Elementarversicherung sinnvoll. Dazu mehr weiter unten.
1. Hausratversicherung für Schäden am Kellerinventar
Die Hausratversicherung sichert Ihr bewegliches Hab und Gut in Ihrem Zuhause ab. Dazu zählen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen. Sie übernimmt Schäden, die zum Beispiel durch Leitungswasser sowie Sturm und Hagel verursacht wurden. Das bedeutet: Ihre Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Wasser im Keller Ihr Hab und Gut beschädigt und dies durch ein versichertes Ereignis geschieht. Das kann zum Beispiel ein Rohrbruch sein.
Nicht versichert sind Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Diese Risiken können Sie durch unseren günstigen Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ ganz einfach absichern.
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2. Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung selbst. Also zum Beispiel Wände, Fußböden, Decken sowie fest installierte Teile wie Heizungsanlagen oder elektrische Leitungen. Wie die Hausratversicherung sichert auch die Gebäudeversicherung unter anderem Schäden durch Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt, wenn Sie durch einen Rohrbruch Wasser im Keller haben und Schäden an den Wänden und dem Fußboden entstanden sind. Auch Wasserschäden durch Sturm und Hagel sind über die Police abgedeckt. Nicht versichert hingegen sind Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Diese Risiken können Sie durch den günstigen Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ ganz einfach absichern.
Hinweis: Wenn Sie zur Miete wohnen, brauchen Sie keine Wohngebäudeversicherung. Sie ist Sache Ihres Vermieters beziehungsweise Ihrer Vermieterin.
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3.Wichtiger Zusatzbaustein „Weitere Elementarschäden“
Starkregen und Rückstau zählen zu den häufigsten Ursachen für Wasser im Keller. Auch der Schutz vor Hochwasser wird in Deutschland immer wichtiger. Mit unserem günstigen Zusatzbaustein „Weitere Elementarschäden“ können Sie Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ganz einfach erweitern und sich vor diesen weiteren Naturgefahren schützen. Die Elementarversicherung sichert Sie ab vor Schäden durch
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Gut versichert vor Wasserschäden im Keller mit GVV Direkt
Eine einzige Versicherung, die alle Wasserschäden im Keller abdeckt, gibt es leider nicht – aber mit der richtigen Kombination von Policen sind Sie bestens geschützt. Eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung (für Eigentümer) bilden die Basis. Ergänzen Sie diese Versicherungen am besten mit unserem günstigen Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“, um sich vor Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung abzusichern. Finden Sie jetzt ganz einfach den passenden Schutz für Ihr Zuhause und vergleichen Sie unsere Tarife ganz bequem online.
Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere verbundene Wohngebäudeversicherung für kommunale Bedürfnisse oder unsere Leitungswasserversicherung und empfehlen Sie uns weiter.