Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?
Antwort: Es kommt darauf an
Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Die Kerze bleibt unbeaufsichtigt, das Fenster offen oder die Badewanne läuft über. Solche Missgeschicke können schnell zu Schäden an Ihrem Hausrat wie beispielsweise Möbeln führen. Übernimmt die Hausratversicherung in diesen Fällen die Kosten? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere von dem Grad des Eigenverschuldens und den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice. Mehr Infos erhalten Sie in diesem Artikel.
Was bedeutet Eigenverschulden?
Zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?
Was sind häufige Schadenbeispiele?
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Der Begriff Eigenverschulden beschreibt Schäden, die Sie durch Ihr eigenes Verhalten verursachen. Dabei ist zwischen drei Graden zu unterscheiden:
Einfache Fahrlässigkeit: Hierzu zählen Schäden, die Sie durch ein Versehen oder eine Unachtsamkeit verursacht haben. Zum Beispiel, wenn Sie bügeln und plötzlich das Telefon klingelt und Sie deswegen das Bügeleisen zu lange auf der Kleidung lassen.
Grobe Fahrlässigkeit: Hierzu zählt ein Verhalten, bei dem Sie offensichtliche Risiken ignorieren. Zum Beispiel, wenn Sie einen Raum verlassen, obwohl noch eine Kerze brennt.
Vorsatz: Es wird von vorsätzlichen Schäden gesprochen, wenn diese absichtlich von Ihnen herbeigeführt wurden.
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Eigenverschulden?
Eine Hausratversicherung stärkt Ihnen finanziell den Rücken bei Schäden an Ihrem persönlichen Hab und Gut durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Um auch bei Eigenverschulden schützen zu können, muss der Schaden durch eines der versicherten Risiken entstanden sein. Ob Ihre Hausratversicherung bei Eigenverschulden greift, hängt von dem Grad des Verschuldens und Ihrer Police ab:
Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für den entstandenen Schaden.
Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit kommt es zunächst darauf an, ob diese in Ihrem Tarif versichert ist. Prüfen Sie dazu am besten Ihre Versicherungsunterlagen. Ist die Abdeckung grober Fahrlässigkeit in Ihrer Police enthalten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten bei Eigenverschulden. Bei GVV Direkt ist grob fahrlässiges Verhalten in der Hausratversicherung in unserem KOMFORT- und PREMIUM-Tarif abgedeckt.
Hinweis: Manche Versicherer kürzen je nach Schwere des Verschuldens die Leistungen entsprechend. Prüfen Sie dazu am besten Ihre Unterlagen. In unserem KOMFORT- und PREMIUM-Tarif ist das übrigens nicht der Fall.
Vorsatz
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch Sie selbst sind grundsätzlich nicht in der Hausratversicherung versichert. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch Andere in Form von Vandalismus nach einem Einbruch sind über die Hausrat-Police abgedeckt.
Es ist Adventszeit und Sie lassen Ihren angezündeten Adventskranz unbeaufsichtigt im Wohnzimmer. Durch die Kerzen kommt es zu einem Brand in Ihrer Wohnung. Möbel, Kleidung sowie Elektrogeräte werden stark beschädigt. Je nach Tarif kann Ihre Versicherung den Schaden (vollständig oder teilweise) übernehmen.
2. Fenster offengelassen
Sie verlassen Ihre Wohnung im Erdgeschoss, um in den Supermarkt zu gehen. Dabei vergessen Sie ein Fenster, das gekippt oder ganz geöffnet ist. Ein Einbrecher nutzt diese Gelegenheit und stiehlt kostspielige Wertsachen. Je nach Tarif kann Ihre Versicherung den Schaden (vollständig oder teilweise) übernehmen.
3. Kochplatte angelassen
Bei den Vorbereitungen für eine große Familienfeier werden Sie abgelenkt und verlassen das Haus. Der Herd ist allerdings noch eingeschaltet. Es kommt zu einem Brand. Je nach Tarif kann Ihre Versicherung den Schaden (vollständig oder teilweise) übernehmen.
Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung achten?
Damit eine Hausratversicherung Sie auch bei Eigenverschulden finanziell schützen kann, lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Abschluss sorgfältig. Denn: Nicht jeder Versicherer deckt grob fahrlässiges Verhalten ab. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei der Auswahl sowie im Schadenfall helfen:
Vertragsbedingungen prüfen: Nicht jede Hausratversicherung bietet automatisch Schutz bei grober Fahrlässigkeit. Achten Sie auf entsprechende Klauseln bei der Tarif-Auswahl.
Sicherheitsvorschriften einhalten: Viele Versicherer setzen voraus, dass bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden. Wie zum Beispiel das Einschließen in einem Tresor von besonders kostspieligen Wertsachen und Bargeld.
Schäden ehrlich melden: Geben Sie im Schadenfall stets wahrheitsgemäße Informationen an. So verhelfen Sie zu einer schnellen Bearbeitung. Zudem können Falschangaben als Versicherungsbetrug gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hausratversicherung mit Schutz vor grober Fahrlässigkeit bei GVV Direkt
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr persönliches Hab und Gut umfassend ab vor Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl. Um auch bei Eigenverschulden durch grobe Fahrlässigkeit versichert zu sein, bieten wir Ihnen unsere KOMFORT- und PREMIUM-Tarife. Zu top Konditionen. Vergleichen Sie jetzt einfach unsere Leistungen und berechnen Sie Ihren Beitrag ganz bequem online.
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