Was zählt zum Wohngebäude?
Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Einige Versicherungen sichern Sie zudem gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen ab. Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich zum Teil stark. Es lohnt sich genau auf die Absicherung im Detail zu achten. Einzelne Zusatzbausteine können eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur Grundabsicherung sein.
Generell sind alle Bestandteile des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung enthalten.
- Mauerwerk
- Dach
- Eingebaute Türen und Fenster
- Alle Ein- und Anbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind: Garage, Carport, Terrasse
Ebenfalls versichert sind fest installierte Gebäudeausstattungen wie
- Einbaumöbel ( zum Beispiel Einbauküche)
- Treppenlifte
- Fest verlegte Fußböden inklusive Fußbodenheizung
- Heizungs- und Sanitäranlagen
Zudem können auch außenliegende Grundstücksbestandteile versichert werden wie zum Beispiel
- Nebengebäude
- Einfriedungen wie Zaun und Hecken
- Pools
In der Regel ersetzt Ihnen die Versicherung sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Gebäudezustandes anfallen. Dazu gehören unter anderem auch die notwendigen Kosten für Aufräumarbeiten, eventuellen Mietausfall, Hotelunterbringung oder Ersatzwohnung.
Eine Begrenzung der Schadenersatzleistung ist durch die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme geregelt.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen sind nach einem Baukastenprinzip aufgebaut. Bei der aktuell zunehmenden Gefahr von Unwettern und Naturkatastrophen sollten Sie den Baustein Elementarschäden besonders beachten.
Was ist nicht versichert?
Einige Schadensursachen sind nicht versicherbar. Dazu zählen Krieg, innere Unruhen, Kernenergie (zum Beispiel ein Reaktorunfall in der Umgebung) und Vorsatz.
Was zählt zum Hausrat?
Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden am beweglichen Eigentum des Versicherten ab. Hier zählen beispielsweise Teppiche, Möbel, Bücher, elektronische Geräte und Fahrräder zum versicherten Gut. Aber auch einige fest verbaute Gegenstände wie etwa die Einbauküche gehören zum versicherten Inventar, wenn sie vom Mieter installiert wurden. Sind Einbaumöbel fester Bestandteil der Wohnung oder des Eigenheimes, werden Schäden an ihnen durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Gegenstand grundsätzlich ersetzt wird. Hier hängt es zum einen von der Versicherungsgesellschaft ab und zum anderen davon, wo und an welchem Gegenstand der Schaden geschah und durch welches Ereignis verursacht wurde.
Der Versicherungsort ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Auch der Keller, die Terrasse, Garage oder der Anbau und privat genutzte Räumlichkeiten zählen unter Umständen dazu. Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Flächen, die über einen eigenen Zugang verfügen, zählen nicht zum versicherten Wohnort. Das Arbeitszimmer innerhalb des Einfamilienhauses oder der Wohnung ist demzufolge im Versicherungsschutz enthalten. Eine an das Gebäude angrenzende Garage, welche als gewerbliche Werkstatt genutzt wird, hingegen nicht.
Die folgenden Schadensereignisse sind in der Regel bei jeder Hausratversicherung inbegriffen:
- Brand, Explosion, Implosion
- Blitzschlag und daraus resultierende Überspannungsschäden
- Austritt von Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl (auch versuchter Einbruch) und Vandalismus
Im Falle eines Schadens wird in der Regel der Neuwert ersetzt. Ist eine Einbauküche beispielsweise drei Jahre alt, wird der ursprüngliche Neuwert gezahlt. Anders verhält es sich mit Wertsachen. Unsicher gelagertes Bargeld oder Schmuck werden nur bis zu einer festgelegten Obergrenze ersetzt. Sind die Wertsachen in einem Safe gesichert, gibt es unter Umständen vollen Versicherungsschutz. Die Leistungen variieren je nach Versicherer. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme dem Wert des Hausrates entsprechen. Unsere Empfehlung sind 650 Euro je Quadratmeter. Möglich ist auch eine Inventarliste, die jedoch bei Neuanschaffungen regelmäßig aktualisiert werden sollte.
Was ist nicht versichert?
Schäden durch Kernenergie, innere Unruhen oder Krieg sind nicht von der Versicherung gedeckt. Ebenso werden Schäden an Gegenständen, die ohne Anlass herunterfallen oder einfach kaputt gehen, nicht ersetzt. Bei einem Diebstahl ohne Einbruchspuren wird es ebenfalls schwierig, den Schadenanlass zu beweisen.