Wie unterscheiden sich Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Was zählt zum Wohngebäude?
Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Einige Versicherungen sichern Sie zudem gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen ab. Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich zum Teil stark. Es lohnt sich genau auf die Absicherung im Detail zu achten. Einzelne Zusatzbausteine können eine durchaus sinnvolle Ergänzung zur Grundabsicherung sein.
Generell sind alle Bestandteile des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung enthalten.
Ebenfalls versichert sind fest installierte Gebäudeausstattungen wie
Zudem können auch außenliegende Grundstücksbestandteile versichert werden wie zum Beispiel
In der Regel ersetzt Ihnen die Versicherung sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Gebäudezustandes anfallen. Dazu gehören unter anderem auch die notwendigen Kosten für Aufräumarbeiten, eventuellen Mietausfall, Hotelunterbringung oder Ersatzwohnung.
Eine Begrenzung der Schadenersatzleistung ist durch die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme geregelt.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen sind nach einem Baukastenprinzip aufgebaut. Bei der aktuell zunehmenden Gefahr von Unwettern und Naturkatastrophen sollten Sie den Baustein Elementarschäden besonders beachten.
Wohngebäudeversicherung berechnen
Was ist nicht versichert?
Einige Schadensursachen sind nicht versicherbar. Dazu zählen Krieg, innere Unruhen, Kernenergie (zum Beispiel ein Reaktorunfall in der Umgebung) und Vorsatz.
Was zählt zum Hausrat?
Die Hausratversicherung hingegen deckt Schäden am beweglichen Eigentum des Versicherten ab. Hier zählen beispielsweise Teppiche, Möbel, Bücher, elektronische Geräte und Fahrräder zum versicherten Gut. Aber auch einige fest verbaute Gegenstände wie etwa die Einbauküche gehören zum versicherten Inventar, wenn sie vom Mieter installiert wurden. Sind Einbaumöbel fester Bestandteil der Wohnung oder des Eigenheimes, werden Schäden an ihnen durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Gegenstand grundsätzlich ersetzt wird. Hier hängt es zum einen von der Versicherungsgesellschaft ab und zum anderen davon, wo und an welchem Gegenstand der Schaden geschah und durch welches Ereignis verursacht wurde.
Der Versicherungsort ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Auch der Keller, die Terrasse, Garage oder der Anbau und privat genutzte Räumlichkeiten zählen unter Umständen dazu. Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Flächen, die über einen eigenen Zugang verfügen, zählen nicht zum versicherten Wohnort. Das Arbeitszimmer innerhalb des Einfamilienhauses oder der Wohnung ist demzufolge im Versicherungsschutz enthalten. Eine an das Gebäude angrenzende Garage, welche als gewerbliche Werkstatt genutzt wird, hingegen nicht.
Die folgenden Schadensereignisse sind in der Regel bei jeder Hausratversicherung inbegriffen:
Im Falle eines Schadens wird in der Regel der Neuwert ersetzt. Ist eine Einbauküche beispielsweise drei Jahre alt, wird der ursprüngliche Neuwert gezahlt. Anders verhält es sich mit Wertsachen. Unsicher gelagertes Bargeld oder Schmuck werden nur bis zu einer festgelegten Obergrenze ersetzt. Sind die Wertsachen in einem Safe gesichert, gibt es unter Umständen vollen Versicherungsschutz. Die Leistungen variieren je nach Versicherer. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Versicherungssumme dem Wert des Hausrates entsprechen. Unsere Empfehlung sind 650 Euro je Quadratmeter. Möglich ist auch eine Inventarliste, die jedoch bei Neuanschaffungen regelmäßig aktualisiert werden sollte.
Was ist nicht versichert?
Schäden durch Kernenergie, innere Unruhen oder Krieg sind nicht von der Versicherung gedeckt. Ebenso werden Schäden an Gegenständen, die ohne Anlass herunterfallen oder einfach kaputt gehen, nicht ersetzt. Bei einem Diebstahl ohne Einbruchspuren wird es ebenfalls schwierig, den Schadenanlass zu beweisen.
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Beispiel: Schadensfall am Wohngebäude
Beispiel 1:
Herr Müller besitzt ein Eigenheim in der Nähe eines Flusses. Durch einen längeren Starkregen tritt der Fluss über seine Ufer. Es kommt zu einer Überschwemmung, welche am Haus einen Schaden von 90.000 Euro anrichtet.
- Herr Müller besitzt keine Wohngebäudeversicherung beziehungsweise ist nicht gegen Elementarschäden abgesichert: Er muss die Kosten selbst tragen. Das kann schnell zum finanziellen Ruin führen.
- Herr Müller ist gut versichert und hat auch an die Versicherung von Elementarschäden gedacht. Der Schaden wird in voller Höhe durch seine Versicherung übernommen.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist für viele Versicherer ein Argument, Schäden nicht zu regulieren. Darum ist es besonders wichtig, auf den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit zu achten.
Beispiel 2:
Frau Schulz vergaß bei einem Toilettengang die Pfanne vom Herd zu nehmen. Es entwickelt sich ein Fettbrand, der einen Schaden von 25.000 Euro verursacht.
- Frau Schulz hat eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, jedoch nicht auf den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit geachtet. Die Versicherung lehnt eine Zahlung ab und argumentiert: „Dieser Schaden wäre in dieser Form nicht aufgetreten, wenn Frau Schulz in der Nähe des Herdes gewesen wäre."
- Frau Schulz ist durch den Abschluss einer Versicherung mit Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit auf der sicheren Seite. Der Schaden wird anstandslos reguliert.
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Beispiel: Schadensfall Hausrat
Familie Reinhold fliegt in den Urlaub. Bei ihrer Rückkehr wird bemerkt, dass Diebe in die Wohnung eingebrochen sind und einen Fernseher, einen Computer und Schmuck entwendet haben. Die elektronischen Geräte haben 2.500 Euro gekostet. Der Schmuck hat einen Wert von 5.800 Euro. Der Gesamtschaden beträgt 8.300 Euro.
- Familie Reinhold hat auf ihre Hausratversicherung verzichtet und bekommt demzufolge keine Entschädigung für die gestohlenen Gegenstände.
- Die Familie Reinhold ist gut versichert. Die Deckungssumme ist mit 60.000 Euro vereinbart. Schmuck und andere Wertsachen sind mit 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Der Verlust der elektronischen Geräte wird vollständig reguliert. Da der Schmuck mit 5.800 Euro unter den vereinbarten 20 Prozent der Versicherungssumme liegt, wird auch dieser vollständig ersetzt. Zudem werden von der Versicherung die entstandenen Einbruchschäden an der Tür bezahlt.
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Beispiel: Gemischte Schadenregulierung
Familie Meyer besitzt ein Eigenheim an einem großen Fluss. Durch eine Überschwemmung kommt es zu Schäden in Höhe von 90.000 Euro. Die Schäden am Gebäude (Mauerwerk, Fenster, Türen, Estrich und Heizungsanlage) belaufen sich auf 65.000 Euro. Am Inventar (Möbel, Fernseher, Waschmaschine, Trockner) entstehen Schäden in Höhe von 25.000 Euro.
Familie Meyer hat eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung abgeschlossen und erhält die entstandenen Schäden von beiden Versicherungen anteilig ersetzt. Die Gebäudeversicherung zahlt die Schäden am Eigenheim in Höhe von 65.000 Euro. Die Schäden am Inventar in Höhe von 25.000 Euro werden durch die Hausratversicherung übernommen.
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Auch der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit ist in unserem Premiumtarif enthalten.
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