Schimmel in der Wohnung oder im Haus ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen. Aus diesem Grund sollten Sie der Ursache so schnell wie möglich auf den Grund gehen. Manchmal braucht es dafür einen Fachmann, dessen Tätigkeit Geld kostet. Wenn Sie zuhause von Schimmel betroffen sind, fragen Sie sich wahrscheinlich, wer die Kosten übernimmt und ob Ihre Versicherung bei Schimmel greift. Dieser Ratgeberartikel klärt auf und beantwortet häufige Fragen von Betroffenen:
Warum ist Schimmel so ein ernstes Problem?
Greift die Versicherung bei Schimmel zuhause?
Wie beugt man Schimmelbildung vor?
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Schimmelbefall in Wohnräumen kann gesundheitliche Risiken wie Atemwegserkrankungen, Allergien und sogar Asthma auslösen. Aber auch wirtschaftlich kann Schimmel eine Belastung sein: Renovierungskosten, Gutachten und im schlimmsten Fall die Suche nach einer Ersatzwohnung bringen Kosten mit sich. Genau hier kommt eine „Schimmel-Versicherung“ ins Spiel – oder besser gesagt, eine Kombination aus verschiedenen Versicherungen, die in unterschiedlichen Situationen greifen können und Sie finanziell entlasten.
Hinweis: Nicht alle Versicherungen leisten bei einem Schaden durch Schimmel oder kommen für das Beseitigen von Schäden durch Schimmelpilze auf. Prüfen Sie daher die Vertragsunterlagen Ihrer Police auf Klauseln zum Thema Schimmel.
Welche Versicherungen bei Schimmel greifen
Je nach Schadenursache und Art des geschädigten Gegenstandes beziehungsweise Gebäudeteils können bei Schimmelbildung in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus unterschiedliche Versicherungen greifen. In der Regel kommen dabei vor allem drei Policen in Frage:
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarversicherung
1. Hausratversicherung – Schutz für Ihr Inventar
Die (eigene) Hausratversicherung kommt ins Spiel, wenn Ihr bewegliches Hab und Gut beschädigt wurde. Das können zum Beispiel Möbel, Kleidung und Elektrogeräte sein. Der Schutz greift auch bei Schimmel, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. In der Hausratversicherung zählen dazu:
Leitungswasserschäden: Wenn durch einen Rohrbruch Wasser in die Wohnung beziehungsweise ins Haus eindringt und dadurch Schimmel an Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten entsteht.
Sturmschäden durch Regen oder Hagel: Wenn zum Beispiel Regen durch eine undichte Stelle eindringt und sich durch die Feuchtigkeit Schimmel an den Möbeln bildet.
2. Wohngebäudeversicherung – Schutz für Immobilieneigentümer
Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese deckt Schäden an der Bausubstanz ab. Also zum Beispiel an Wänden, Decken und Fußböden. Auch hier greift die Versicherung bei Schimmel, wenn er durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Dazu zählen:
Leitungswasserschäden: Wenn beispielsweise ein Rohrbruch Feuchtigkeit in den Wänden verursacht hat. Und sich dadurch Schimmel an der Wand bildet.
Witterungseinflüsse: Wenn Regen oder Hagel durch undichte Stellen ins Haus beziehungsweise in die Wohnung eindringen. Und sich dadurch Schimmel an Gebäudeteilen wie Wänden, Fenster oder Fußböden bildet.
Hinweis: Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie keine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie ist Sache der vermietenden Person. Bei Schimmel durch Baumängel oder unzureichender Wartung des Gebäudes greift die Wohngebäudeversicherung übrigens in der Regel nicht.
3. Elementarversicherung – Schutz bei Extremwetter
Starkregen, Hochwasser oder ein Rückstau können schnell dazu führen, dass Wasser in Ihre Wohnung beziehungsweise Ihr Haus eindringt – besonders stark betroffen sind meist Keller und Badezimmer. Das hat Folgen: Stand ein Raum einmal unter Wasser, besteht später die Gefahr von Schimmelbildung. Mit einer Elementarversicherung können Sie sich bestens gegen Schäden durch weitere Naturgefahren absichern. Das Beste: Sie können Ihre bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ganz einfach um diesen wichtigen Zusatzbaustein erweitern.
Haftpflichtversicherung – Wer haftet bei Mietwohnungen?
Insbesondere in Mietwohnungen ist die Haftungsfrage bei Schimmel besonders schwer. Sowohl die mietende als auch die vermietende Person kann in die Verantwortung gezogen werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei GVV Direkt in der Privathaftpflicht leider keinen Versicherungsschutz bei Schimmel bieten. Auch viele andere Versicherer könnten diese Leistung ausschließen. Prüfen Sie dazu am besten Ihre Vertragsunterlagen.
So beugen Sie Schimmel effektiv vor
Vorbeugung ist der beste Schutz – und ein gutes Versicherungspaket gibt Ihnen die notwendige Sicherheit. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko von Schimmelbildung deutlich minimieren:
1. Regelmäßig lüften
Lüften Sie mindestens zwei- bis dreimal täglich für etwa fünf bis zehn Minuten Ihre Wohnung beziehungsweise Ihr Haus. Stoßlüften ist besonders wichtig, um Feuchtigkeit effektiv abzuleiten.
2. Richtig heizen
Halten Sie eine konstante Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius. Im Schlafzimmer kann sie auch bei 16 Grad Celsius liegen – aber am besten nicht kälter.
3. Undichte Stellen beheben
Kontrollieren Sie regelmäßig Fenster, Türen und Dach auf Undichtigkeiten und beheben Sie diese bei Bedarf. Wenn Sie zur Miete wohnen, melden Sie die Mängel direkt Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
4. Feuchtigkeit vermeiden
Optional können Sie in besonders feuchten Räumen auch einen Luftentfeuchter aufstellen. Also zum Beispiel in Räumen wie dem Badezimmer oder dem Keller. Hängen Sie Ihre Wäsche nach Möglichkeit draußen oder im Keller auf. In Wohnräumen ist es natürlich auch in Ordnung, wenn es keinen anderen Ort gibt.
Schimmel-Versicherungen bei GVV Direkt
Stellen Sie sich ein gutes Versicherungspaket zusammen, um bei Schimmelbildung bestens versichert zu sein. Bei GVV Direkt erhalten Sie umfassenden Schutz der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu günstigen Konditionen. Denn als Direktversicherer ohne Außendienst sind wir besonders preisgünstig. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter: Vergleichen Sie jetzt unsere Leistungen und finden Sie den perfekten Schutz für sich und Ihr Zuhause.
Übrigens: GVV schützt nicht nur Privatpersonen. Seit über 100 Jahren sichern wir Kommunen und kommunale Unternehmen umfassend ab. Entdecken Sie zum Beispiel unsere verbundene Wohngebäudeversicherung für kommunale Bedürfnisse und empfehlen Sie uns weiter.