Allmählichkeitsschäden: Definition, Versicherungsschutz & Co
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Sogenannte Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Sie treten nicht plötzlich von einer Sekunde auf die nächste auf, sondern langsam (also allmählich). In der Regel bleiben Allmählichkeitsschäden anfangs unbemerkt. Daher können sie hohe Kosten verursachen. Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung auf.
Ein häufiges Beispiel für einen Allmählichkeitsschaden ist ein Wasserschaden in einem Gebäude durch ein undichtes Rohr oder ein undichtes Dach.
Typische Auslöser sind:
Welche Versicherungen greifen bei Allmählichkeitsschäden?
Ob und welche Versicherung für einen Allmählichkeitsschaden aufkommt, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Verursacher, der Art des Schadens und dem betroffenen Gegenstand. Grundsätzlich kommen oft zwei Versicherungen bei Allmählichkeitsschäden infrage: Ihre Privathaftpflicht und Ihre Wohngebäudeversicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Sie bei Anderen (sogenannten Dritten) verursachen. Daher kann die Privathaftpflicht auch greifen, wenn an fremdem Eigentum ein Allmählichkeitsschaden entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Waschmaschine undicht ist und dadurch über Wochen in der Wohnung unter Ihnen ein Feuchtigkeitsschaden entsteht.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude selbst. Also zum Beispiel Wände, Dach und fest eingebaute Installationen. Allmählichkeitsschäden sind in der Regel durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt. Prüfen Sie dazu am besten immer Ihre Versicherungsunterlagen.
Hinweis: Wenn Sie zur Miete wohnen, ist die Versicherung Sache der vermietenden Person.
Wie sehen typische Schadensbeispiele aus?
Um besser zu verstehen, wie Allmählichkeitsschäden im Alltag entstehen, haben wir Ihnen typische Szenarien zusammengestellt.
Feuchtigkeit: Wasserschäden in einem Haus
Ein kaum sichtbarer Haarriss im Rohr unter Ihrer Spüle lässt über Wochen hinweg Wasser in die Küchenwand sickern. Der Putz beginnt sich zu lösen, Tapeten wellen sich, es entsteht ein Feuchtschaden.
Hier kann Ihre Wohngebäudeversicherung einspringen, da diese bei Leitungswasserschäden greift. Sofern Sie zur Miete wohnen, ist die Versicherung Sache der vermietenden Person. Sollte der Schaden bei einer dritten Person, zum Beispiel Ihrem Nachbarn entstanden sein, kann Ihre Privathaftpflicht einspringen.
Niederschlag: Rauchschäden durch offenen Kamin
Der offene Kamin in Ihrem Wohnzimmer wird regelmäßig genutzt, doch der Rauch zieht nicht richtig ab. Über Monate lagern sich Rußpartikel an der Decke und Ihren Möbeln ab.
Hier kann zum Beispiel Ihre Privathaftpflicht greifen, wenn Sie zur Miete wohnen. Es sich also um einen Sachschaden, bei einer dritten Person (Ihrem Vermieter beziehungsweise Ihrer Vermieterin) handelt.
Temperatur: Eingefrorene Heizungsrohre
In Ihrem leerstehenden Ferienhaus wird die Heizung nicht entlüftet. Über den Winter frieren Rohre ein und beschädigen Wand und Bodenbeläge durch austretendes Wasser.
Hier kann Ihre Wohngebäudeversicherung greifen. Beachten Sie auch vertragliche Bedingungen wie zum Beispiel die Beheizungspflicht, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zu Allmählichkeitsschäden
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1. Gilt Schimmel als Allmählichkeitsschaden?
Nein. Schimmelbildung ist zwar ein Prozess über einen längeren Zeitraum, aber in der Versicherung gilt sie in der Regel nicht als klassischer Allmählichkeitsschaden. Oft wird Schimmel als Folge von Feuchtigkeit oder Baumängeln eingestuft und ist daher nur in wenigen Ausnahmesituationen versicherbar. Mehr Infos zu dem Thema Schimmel und Versicherungsschutz haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengestellt.
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2. Was ist der Unterschied zwischen Abnutzung, Verschleiß und Allmählichkeitsschaden?
Nur Allmählichkeitsschäden können unter bestimmten Bedingungen versichert sein – Abnutzung und Verschleiß dagegen sind bei den meisten Versicherern nicht versicherbar.
- Abnutzung beschreibt die normale, zu erwartende Alterung eines Gegenstands. Zum Beispiel abgetretenes Laminat.
- Verschleiß ist die Folge intensiver Nutzung eines Produkts über seine Belastungsgrenzen hinweg. Zum Beispiel durchgehendes Sitzen auf einer Couchkante, bis das Gestell bricht.
- Allmählichkeitsschaden ist ein unbeabsichtigter Sachschaden, der nicht durch normale Nutzung entsteht, sondern durch eine nicht bemerkte Einwirkung. Zum Beispiel schleichende Feuchtigkeit, Ruß oder Temperatur.
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