Wir unterteilen Berufe in zwei Gruppen:
Gefahrengruppe A
sind alle verwaltende oder kaufmännische Tätigkeiten im Innen- oder Außendienst, leitende oder aufsichtsführende Tätigkeiten im Betrieb oder auf Baustellen, Labortätigkeit, Tätigkeit im Gesundheitswesen, Künstler, Studenten, Hausfrauen, Pensionäre, Rentner und Schüler.
Gefahrengruppe B
sind alle Personen, die körperliche (auch sportliche) oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten (einschließlich mitarbeitende Meister), Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren, Tiere behandeln oder pflegen sowie im Einsatzdienst bei der Feuerwehr tätig sind.