Welche Leistungen deckt eine Unfallversicherung ab?
Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?
Der genaue Leistungsumfang einer Unfallversicherung variiert je nach Anbieter. Im Folgenden sind einige Leistungen aufgeführt, die oftmals in Unfallversicherungen enthalten sind. Dabei hängt die Höhe der entsprechenden Leistung von dem Tarif und den vereinbarten Versicherungssummen sowie vom Grad und von der Dauer der Invalidität ab.
Gängige Leistungen einer Unfallversicherung:
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Invaliditätsleistung
Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt, hat diese Anspruch auf Invaliditätsleistung. Als Grundlage für die Berechnung der Leistung dient die Versicherungssumme und der Grad der Invalidität. Im Folgenden sind die Invaliditätsgrade (Gliedertaxe) bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der entsprechenden Körperteile aufgeführt (bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes):
- Arm 70 %
- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
- Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
- Hand 55 %
- Daumen 20 %
- Zeigefinger 10 %
- anderer Finger 5 %
- Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
- Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
- Bein bis unterhalb des Knies 50 %
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
- Fuß 40 %
- große Zehe 5 %
- andere Zehe 2 %
- Auge 50 %
- Gehör auf einem Ohr 30 %
- Geruchssinn 10 %
- Geschmackssinn 5 %
Zusätzlich bei der Unfallversicherung von GVV Direkt bei den Tarifvarianten KOMFORT und PREMIUM:
- Stimme 100 %
- beide Nieren 100 %
- eine Niere 20 %
- Milz 10 %
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Übergangsleistung
Ist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person auch sechs Monate nach dem Unfall noch um mindestens 50 % beeinträchtigt, besteht Anspruch auf Übergansleistung.
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Krankenhaus-Tagegeld
Muss die versicherte Person aufgrund eines Unfalls in stationärer Behandlung oder aufgrund der Folgen eines Unfalls operiert werden, besteht Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld.
Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlt die Unfallversicherung von GVV Direkt für bis zu drei Tage Krankenhaus-Tagegeld.
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Genesungsgeld
Das Genesungsgeld löst sozusagen das Krankenhaus-Tagegeld ab. Das heißt, dass die versicherte Person Anspruch auf Genesungsgeld hat, wenn sie aus einer stationären Behandlung entlassen wurde. Voraussetzung für den Erhalt von Genesungsgeld ist also, dass vorher Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld bestand.
Genesungsgeld wird bei GVV Direkt bis max. 100 Tage für die gleiche Anzahl an Tagen - wie für Krankenhaustagegeld angefallen - geleistet.
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Todesfallleistung
Anspruch auf Todesfallleistung besteht, wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls innerhalb von einem Jahr verstirbt. Beachten Sie bei einem Unfalltod stets die Meldefrist. Diese ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
Bei GVV Direkt beträgt die Meldefrist bei KOMFORT und PREMIUM sieben Tage, ansonsten 48 Stunden.
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Bergungskosten
Anspruch auf Bergungskosten besteht, wenn keine dritte Person zur Leistung der Kosten verpflichtet ist. In dem Fall werden Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transportkosten oder Überführungskosten übernommen.
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Kurbeihilfe
Je nach Anbieter und Tarif umfassen manche Unfallversicherungen auch Kurbeihilfe. Das heißt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls eine Kur durchführt, zahlt der Versicherer Kurbeihilfe.
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Kosten für kosmetische Operationen
Ebenfalls abhängig von Anbieter und Tarif ist die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen. Eine kosmetische Operation gilt dabei als eine nach der Heilung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.
Kosten für kosmetische Operationen sind bei uns im Tarif KOMFORT (bis 2.500,- EUR) und PREMIUM (bis 5.000,- EUR) beitragsfrei mitversichert.
Wann ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Unfallversicherung eine sinnvolle Investition, die Sicherheit für den Alltag bietet. Vor allem für Selbstständige und Menschen, die keinem Beruf nachgehen, ist sie empfehlenswert. Aber auch Sportler sowie Berufsgruppen, die mit körperlicher und handwerklicher Arbeit zu tun haben, profitieren im Falle eines Unfalls von dieser Versicherung. Je nach Gefahrengruppe erhöhen sich zwar die Beiträge, allerdings ist man im Ernstfall abgesichert. Grundsätzlich ist eine Unfallversicherung für jeden eine sinnvolle Sachen. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass viele Unfälle zuhause passieren.
Worauf sollten Sie bei einer Unfallversicherung achten?
Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollten sich Versicherungsnehmende auf jeden Fall mit dem Leistungsumfang auseinandersetzen, um für ihre individuellen Lebensumstände die passenden Leistungen zu erhalten. Das Versicherungsunternehmen wird im Vorfeld einige Abfragen tätigen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Eventuelle Änderungen bezüglich des Berufs oder der ausgeübten Hobbies müssen dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.
Es gibt Leistungen, die eigentlich in jeder Versicherung standardmäßig mit abgedeckt sind und solche, die es nur in bestimmten Tarifen gibt. Bei der GVV Direkt Unfallversicherung umfassen die KOMFORT und PREMIUM Tarife beispielsweise auch Kurbeihilfe und kosmetische Operationen. Bergungskosten bis 5.000 EUR sind im BASIS Tarif bereits beitragsfrei mitversichert.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Im Allgemeinen spricht man von einem Unfall, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie zum Beispiel stolpert oder ausrutscht. Per Definition liegt ein Unfall vor, "wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nach einem solchen Unfall muss sofort ein Arzt aufgesucht und die Versicherung informiert werden. In einigen Fällen zahlt die Versicherung allerdings nicht. Hat die versicherte Person vor dem Unfall Drogen konsumiert oder geschieht der Unfall im Rahmen einer vorsätzlichen Straftat, besteht kein Versicherungsschutz. Krankheiten, wie zum Beispiel epileptische Anfälle, sind ebenfalls nicht versichert. Treffen Unfallfolgen und Krankheit zusammen, kann es zu einer Kürzung der Leistung kommen. Derartige Fälle sind individuell mit dem Versicherungsunternehmen abzuklären.
Unfallversicherung bei GVV Direkt
Niemand denkt gerne über Unfälle und die möglichen Folgen nach. Trotzdem kann im Alltag jederzeit etwas passieren und dann ist man froh, eine Versicherung zu haben, auf die man sich verlassen kann. Besonders, wenn das Leben danach nicht mehr wie gewohnt stattfindet. Mit unserer privaten Unfallversicherung sind Sie im Schadensfall abgesichert. Ohne finanzielle Sorgen. Für mehr Lebensqualität. Vergleichen Sie jetzt unsere Tarife online und finden Sie die Leistungen, die perfekt zu Ihnen und Ihrem Leben passen.
Übrigens: Neben Versicherungen, die Leben und Werte von Ihnen und Ihrer Familie sichern, bieten wir mit GVV Kommunal kommunale Versicherungen an. Seit über 100 Jahren sind wir ein zuverlässiger Partner für Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen und Sparkassen.