Nebenkosten ändern sich jährlich
Wichtig zu wissen: Die Nebenkosten sind variable Kosten. Auch wenn Sie monatlich einen festen Betrag (Abschlag) zahlen, ändern sich die Kosten von Jahr zu Jahr. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung. Am Ende des Jahres gibt es eine Nebenkostenabrechnung, in der alle Posten detailliert aufgeführt sind. Entweder bekommen Sie Geld zurück, wenn die Summe aus den zwölf monatlichen Abschlägen höher war als die tatsächlichen Kosten. Oder Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin Geld nachzahlen.
Wenn Sie zum Beispiel sehr viel geheizt haben, kann es sein, dass Sie am Ende des Jahres draufzahlen. Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro sind keine Seltenheit.
Tipp: Mietvertrag und Nebenkosten prüfen
Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen führen regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Vermietenden und Mietenden. Einen Mietvertrag sollten Sie vor der Unterschrift sorgfältig prüfen. Sie können sich eine Nebenkosten-Auflistung geben lassen. Kommt Ihnen etwas komisch vor, hilft Ihnen im Zweifelsfall der Mieterverein. Enden Streitigkeiten vor Gericht, schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung. Vertragsstreitigkeiten sind der häufigste Grund, warum eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wird.
Strom: Nicht Teil der Warmmiete
Ohne Strom geht es nicht. Strom gehört daher zu den Nebenkosten – aber er ist meist nicht Teil der Warmmiete, die Sie an Ihren Vermieter überweisen. Die Kosten kommen obendrauf. Sie zahlen den Stromabschlag direkt an einen Stromversorger. Diesen Stromversorger können Sie frei wählen. Das heißt: Bevor Sie in die erste eigene Wohnung ziehen, sollten Sie einen Stromversorger suchen. Entweder nehmen Sie die örtlichen Stadtwerke oder einen Versorger über das Internet. Vergleichsplattformen helfen Ihnen dabei. Klimatipp: Sie können sich bewusst für Ökostrom entscheiden.
Strom anmelden. So geht's
Den Strom müssen Sie bei Ihrem Stromversorger anmelden. Dafür benötigen Sie den Zählerstand des Stromkastens sowie die Zählernummer, Ihre Postleitzahl, Ihre Wohnadresse, den Einzugstermin und Ihre Bankdaten.
Sie melden den Strom für die erste eigene Wohnung vor dem Einzug an, wenn Sie den Zählerstand und die Zählernummer Ihrer Wohnung kennen. Entweder erhalten Sie die Zahlen von Ihrem Vermieter oder Sie lesen sie selbst ab. In der Regel können Sie den Strom nach dem Einzug anmelden. Je nach Stromanbieter gibt es hierfür unterschiedliche Fristen. Bis dahin beziehen Sie den Strom über die Stadtwerke.
Stromverbrauch ermitteln
Bei der Anmeldung werden Sie nach Ihrem voraussichtlichen Stromverbrauch gefragt. Eine schwierige Frage, da Sie ja in Ihre erste eigene Wohnung ziehen. Im Internet gibt es Stromverbrauchsrechner, die Ihnen bei der Beantwortung helfen. Für einen Ein-Personenhaushalt gelten 1.300 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr als Richtwert. Wird das Warmwasser in Bad und Küche mit Strom erhitzt, beispielsweise mit einem Durchlauferhitzer, fallen im Schnitt weitere 200 Kilowattstunden pro Jahr an. Auch wenn Sie viel kochen und backen oder einen Wäschetrockner nutzen, erhöht sich die Summe.
Nach der Angabe des voraussichtlichen Stromverbrauchs erhalten Sie vom Stromanbieter einen monatlichen Betrag für Ihre Stromkosten. Den überweisen Sie am besten per Dauerauftrag. Auch das ist eine Abschlagzahlung. Das heißt: Wenn Sie am Ende des Jahres mehr oder weniger Strom verbraucht haben, zahlen Sie Geld nach oder bekommen es zurück.
Internet-Anschluss wählen
So wichtig wie Strom ist heute eine schnelle Internet-Verbindung. Endlich ungestört Lieblingsserien schauen und im Netz surfen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um das Internet in der ersten eigenen Wohnung nutzen zu können. Die Gebräuchlichste ist der Festnetzanschluss fürs Telefon mit DSL. Verfügt Ihr neues Heim über einen Kabelanschluss, dann können Sie Internet, TV und Telefon über Kabel laufen lassen. Das Gleiche gilt für den Satellitenanschluss, sofern das Haus eine Satellitenschüssel auf dem Dach besitzt. Internet über Satelliten lohnt sich nur, wenn Ihr Haus über keine ausreichende Breitbandverbindung für DSL oder Kabel verfügt. Fragen Sie Ihren Vermieter danach. Mobiles Internet geht natürlich immer. Aber die Übertragungsgeschwindigkeit ist niedrig.
Den Vertrag mit einem Anbieter schließen Sie in der Regel selbst ab. Hat das Haus einen Kabelanschluss, sind die Kosten dafür meist in den Nebenkosten eingeschlossen. Vorsicht ist bei einigen Verträgen geboten. Ein günstiger Einstiegspreis von 20 EUR pro Paket kann sich nach zwölf Monaten automatisch um das Doppelte erhöhen – bei einer festgelegten Laufzeit von 24 Monaten.
Versicherung – Laptop, Fernseher, Bett und Co. schützen
Die Wohnung ist gefunden, die Erstausstattung gekauft, der Umzug war erfolgreich. Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie? Neben einer Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung – die unerlässlich sind – sollten Sie über eine Hausratversicherung nachdenken.
Die Versicherung deckt Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung ab, die durch äußere Umstände entstanden sind. Dazu zählen Einbruch und Diebstahl, Feuer und Wasser, Hagel und Sturm oder Vandalismus. Eine Hausratversicherung für die erste eigene Wohnung bietet sich an. Der Beitragssatz richtet sich nach der Größe der Wohnung, der gewünschten Versicherungssumme pro Quadratmeter sowie dem Wohnort. Da die erste eigene Wohnung normalerweise nicht besonders groß ist und junge Menschen wenig teuren Hausrat besitzen, sind die Tarife dementsprechend günstig.