Beim Thema Versicherungen müssen sich junge Leute in der Regel drei Geburtstage merken: den 18. und den 25. sowie 30. Geburtstag. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit sind Sie in den meisten Fällen bei Ihren Eltern mitversichert.
Bei der Unfallversicherung gilt: Mit der eintretenden Volljährigkeit ist in der Regel eine Umstellung in den Erwachsenentarif erforderlich. Viele Kunden lassen die Kinder zum Erwachsenentarif noch weiterhin in dem bestehenden Vertrag mitversichert. Dies hängt immer von der Vertragsgestaltung der Eltern ab und ist individuell, eine Altersgrenze für die Mitversicherung über die Eltern gibt es hier nicht.
Ab "18" sollten Sie sich also selbst um Ihre Versicherungen kümmern. Doch in vielen Situationen können Sie entspannt bleiben: Meist dann, wenn Sie nach der Schule studieren oder eine Ausbildung machen, Sie weiterhin bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben und Sie nicht heiraten. Fast immer greift dann der Familientarif Ihrer Eltern.
Der 25. und 30. Geburtstag sind insofern wichtig, da viele Familientarife mit dem Stichtag enden, unabhängig von der Berufs- und Wohnsituation. Ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich auf jeden Fall. So sind Sie beispielsweise bei GVV solange bei Ihren Eltern in deren Haftpflicht mitversichert, solange Sie unter einem Dach wohnen, unabhängig vom Alter und Ausbildungsstatus.