FSJ und BFD – die Alternative
Vielleicht haben Sie schon vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) gehört. Der BFD wurde mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt; er ersetzt den Zivildienst.
BFD und FSJ sind ähnlich angelegt, unterscheiden sich aber in einigen Punkten. 1. Der größte Unterschied ist, Sie können einen Bundesfreiwilligendienst auch noch nach dem 26. Lebensjahr absolvieren. Es gibt keine Altersbeschränkungen. 2. Der BFD muss in Deutschland absolviert werden. Ein Auslandseinsatz ist nicht möglich. 3. Theoretisch können Sie sich alle fünf Jahre für den BFD bewerben. Ein FSJ ist eine einmalige Angelegenheit.
Die weiteren Leistungen sind identisch: Sie erhalten ein Taschengeld in gleicher Höhe, die Dauer reicht von 6 bis 18 Monaten, Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung, haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld und arbeiten in der Regel Vollzeit.
Was verdiene ich beim FSJ?
Als Freiwilliger beziehen Sie kein Gehalt, sondern erhalten ein Taschengeld. Im Jahr 2022 betrug das maximale Taschengeld 423 EUR monatlich (inklusive Verpflegungspauschale). Das Gesetz sieht nämlich eine Obergrenze für das Taschengeld vor: Es darf maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze für Arbeiter und Angestellte betragen. Die tatsächlich ausgezahlte Höhe des Taschengeldes variiert allerdings von Träger zu Träger stark – von 150 EUR bis zur Höchstsumme. Sie hängt zudem vom Umfang der Tätigkeit (Voll- oder Teilzeit) ab.
Hinzu kommen – je nach Einsatzstelle – kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Zudem genießen Sie mit einem FSJ- respektive BFD-Ausweis einige Ermäßigungen. Diese ähneln denen von Studierenden oder Azubis. So fahren Sie meist vergünstigt Bahn oder erhalten Rabatte in Schwimmbädern, Bibliotheken oder bei manchen Veranstaltungen.
Wichtig zu wissen: Während des FSJ und des BFD besteht bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag. Und Sie haben Anspruch auf Wohngeld.